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  Erdwärme


  Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der volle Name des Gesetzes, das die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 erließ, lautet „Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien“. Die Regierung nimmt damit die Strom-Erzeuger und Strom-Netzbetreiber in die Pflicht, einen festgeschriebenen, steigenden Prozentanteil ihres Stroms aus den so genannten erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen und anzubieten. Unter „Erneuerbarer Energie“ wird in erster Linie Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik (Solarstrom) und Biogas verstanden, sprich ökologisch erzeugter Strom (Ökostrom).


  Erneuerbare Energien


  Energieversorger

Siehe Stromversorger


  E.ON

Die E.ON AG ist einer der führenden europäischen Energiekonzerne und Strom-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf. Sie erzeugt Strom und Gas in eigenen Kraftwerken bzw. aus eigenen Quellen oder kauft Strom und Gas auf dem Markt auf. Damit beliefert E.ON Haushalte, Industrieunternehmen oder regionale Versorger. E.ON betreibt das Fernleitungsnetz für Strom in Schleswig-Holstein, Bayern und weiten Teilen Niedersachsens sowie Hessens. Entstanden ist E.ON im Jahr 1999 aus der Fusion der Energiekonzerne VEBA und VIAG. Ihr Tochterunternehmen E.ON Energie AG bildete sich dabei aus PreussenElektra und Bayernwerk AG. Stromprodukte vermarktet E.On auch unter Namen wie “e wie einfach”.

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© Stephan Boehme 2009 im Auftrag der getmobile AG