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  Netznutzungsgebühr

Die Strom Netznutzungsgebühr ist die Gebühr fürs Fernleitungsnetz bzw. die Durchleitung des Stroms durch das lokale Stromnetz zum Kunden. Sie wird dem Kunden nicht extra berechnet. Vielmehr rechnen die Netzbetreiber die Gebühr mit dem Strom Anbieter ab. Dieser lässt sie direkt in den Strompreis mit einfließen.


  Netzbetreiber

Unter Strom Netzbetreibern versteht man i. d. R. den Betreiber des örtlichen Stromnetzes, z. B. die Stadt- oder Gemeindewerke. Ein anderer Begriff dafür ist Grundversorger. Der Netzbetreiber leitet den Strom zum Stromkunden durch und sorgt für die technischen Leistungen wie Installation, Wartung oder Zähler-Ablesung. Der Netzbetreiber ist nicht zwangsläufig auch der Strom Anbieter, mit dem der Stromkunde seinen Vertrag geschlossen hat. Seit der Liberalisierung des Strommarkts kann der Strom Kunde sich den Anbieter seines Stroms frei wählen. Der lokale Netzbetreiber muss den Strom allerdings zum Kunden durchleiten und berechnet dem Strom Anbieter dafür eine Durchleitungsgebühr.


  Netzlast

Die Strom Netzlast (auch Netzbelastung genannt) ist die Gesamtmenge des Stroms, der zu einem bestimmten Zeitpunkt von allen angeschlossenen Strom Kunden verbraucht wird.


  Netzbelastung

Siehe Netzlast.


  Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag ist nicht der eigentliche Stromvertrag, sondern die formale vertragliche Vereinbarung mit dem Betreiber des lokalen Stromnetzes bzw. dem Grundversorger. Er regelt die Einzelheiten der Durchleitung des Stroms vom Stromanbieter zum Haushalt des Kunden. Bestandteile des Netzanschlussvertrags sind z. B. Stromablesung oder technische Wartung. Der Netzanschlussvertrag tritt automatisch mit dem Stromvertrag in Kraft und bleibt bestehen, auch denn der Strom Kunde den Stromanbieter wechselt.

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© Stephan Boehme 2009 im Auftrag der getmobile AG