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  KWK-Vorschaltgesetz

In der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sieht die Bundesregierung eine umweltfreundliche Art der Gewinnung von Strom und Wärme, da sie die Ressourcen quasi doppelt nutzt. Die Kraft-Wärme-Kopplung soll helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen und daher gefördert und ausgebaut werden. Um dies zu erreichen, garantiert die Regierung den Stromerzeugern per KWK-Vorschaltgesetz einen bestimmten Fix-Abnahmepreis in Cent je Kilowattstunde.


  KWK

Siehe Kraft-Wärme-Kopplung


  Kraftwerksblock

Unter einem Kraftwerksblock versteht man eine Erzeugungseinheit innerhalb eines Kraftwerkes. Bei einem Verbrennungskraftwerk zum Beispiel besteht ein Kraftwerksblock aus Kohleverbrennung, Dampferzeugung, Turbine und Generator.


  Kraft-Wärme-Kopplung

In Heizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird aus einem Energieträger gleichzeitig Strom wie auch Fernwärme gewonnen. In den meisten Fällen ist der Brennstoff Kohle, manchmal aber auch Bioabfall oder Hausmüll. Der Dampf, mit dem die Turbinen zur Stromerzeugung betrieben werden, ist bei Austritt aus den Turbinen immer noch heiß genug, um ins Fernwärmenetz eingespeist zu werden. Der Wirkungsgrad eines Heizwerkes kann bis zu 85 % betragen, weshalb sie in der Diskussion um Energieträger immer wieder auch als umweltfreundlich angeführt werden.


  Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein bestimmter Cent-Betrag pro Kilowattstunde Strom. Die Stromversorger bzw. Stromnetzbetreiber entrichten ihn an die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Dafür erhalten sie das Recht, öffentliche Verkehrswege zur Verlegung von Stromleitungen zu den Strom-Verbrauchern zu nutzen.

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© Stephan Boehme 2009 im Auftrag der getmobile AG