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  Energieversorger

Siehe Stromversorger


  Netzbetreiber

Unter Strom Netzbetreibern versteht man i. d. R. den Betreiber des örtlichen Stromnetzes, z. B. die Stadt- oder Gemeindewerke. Ein anderer Begriff dafür ist Grundversorger. Der Netzbetreiber leitet den Strom zum Stromkunden durch und sorgt für die technischen Leistungen wie Installation, Wartung oder Zähler-Ablesung. Der Netzbetreiber ist nicht zwangsläufig auch der Strom Anbieter, mit dem der Stromkunde seinen Vertrag geschlossen hat. Seit der Liberalisierung des Strommarkts kann der Strom Kunde sich den Anbieter seines Stroms frei wählen. Der lokale Netzbetreiber muss den Strom allerdings zum Kunden durchleiten und berechnet dem Strom Anbieter dafür eine Durchleitungsgebühr.


  Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag ist nicht der eigentliche Stromvertrag, sondern die formale vertragliche Vereinbarung mit dem Betreiber des lokalen Stromnetzes bzw. dem Grundversorger. Er regelt die Einzelheiten der Durchleitung des Stroms vom Stromanbieter zum Haushalt des Kunden. Bestandteile des Netzanschlussvertrags sind z. B. Stromablesung oder technische Wartung. Der Netzanschlussvertrag tritt automatisch mit dem Stromvertrag in Kraft und bleibt bestehen, auch denn der Strom Kunde den Stromanbieter wechselt.


  Liberalisierung des Strommarkts

Seit der Liberalisierung oder Öffnung des Strommarktes im Jahr 1999 können Strom Anbieter ihren Strom bundesweit anbieten und die Strom Kunden können sich ihren Anbieter unabhängig von ihrem Wohnort wählen. Seitdem herrscht Wettbewerb und Kunden wechseln ihren Strom Anbieter ganz nach Wunsch. Vor der Liberalisierung war ein Stromanbieterwechsel nicht möglich. Die Kunden waren an ihren jeweiligen örtlichen Stromversorger gebunden ” in der Regel die Stadt- oder Gemeindewerke. Diese agierten in ihrem örtlichen Versorgungsbereich denn auch als Monopolisten. Um den Strommarkt öffnen zu können, mussten sich die Strom Anbieter und die Strom Versorger über Durchleitungs-Konditionen einigen, denn die Anschlüsse der Kunden erfolgen immer noch ausschließlich über die örtlichen Versorger und die Fernleitungsnetze werden nach wie vor ausschließlich von den Konzernen EnBW, Vattenfall, e.on und RWE betrieben.


  Durchleitungskosten

Durchleitungskosten entstehen bei der Durchleitung des Stroms eines Stromanbieters (z. B. e.on, eprimo, Yello) durch den lokalen Netzbetreiber (z. B. Stadtwerke München) zum Kunden. Die Durchleitungskosten berechnet der lokale Netzbetreiber dem Stromanbieter, jedoch nicht dem Kunden.

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© Stephan Boehme 2009 im Auftrag der getmobile AG